Erklärung
Dieser Eintrag macht uns Spendenbescheinigungen viiiiiiiiiiel einfacher Wenn unser Verein eine Spende bekommt, freut das den Vorstand, hier vor allem den Schatzmeister. Unser Verein ist gemeinnützig (siehe Bestätigung unten), da freuen sich auch sie als Spender. Wir können ihnen auch selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung (ab €20.00) ausstellen (einfach Bescheid geben). Die reichen sie mit der nächsten Steuererklärung beim Finanzamt ein. Und siehe da: Das Einkommen, das sie versteuern müssen (bei Spenden von Betrieben der zu versteuernde Gewinn), sinkt um den entsprechenden Spendenbetrag. Beispiel: Mitglied Peter Richter spendet dem Verein 200 Euro. Seine jährliche Steuerbelastung aus Einkommen, Einkünften aus Vermietung und Verpachtung etc. liegt bei 35 %. Folge: Mit seiner Spende spart Peter Richter Steuern. Nämlich 35 % von 200 Euro. Also 70 Euro. Vereinfachter Spendennachweis Bei Spenden bis 200 Euro kann es sich Ihr Verein beim Ausstellen von Spendenbescheinigungen übrigens leichter machen. Wir müssen keine förmliche Zuwendungsbescheinigung ausstellen. Für den Spender reicht der Überweisungs- oder Einzahlungsbeleg, eine Buchungsbestätigung der Bank oder eine Kopie des Kontoauszugs. Wichtig ist, dass Name und Kontonummer des Spendenempfängers (also Ihres Vereins), Betrag und Buchungstag klar aus diesem Beleg ersichtlich sind. Es muss für den Fiskus deutlich werden, dass es sich um eine Spende (Verwendungszweck) handelt. Noch einmal: Wir können ihnen auch selbstverständlich eine Zuwendungsbestätigung (ab €20.00) ausstellen (einfach Bescheid geben). Bestätigung der Gemeinnützigkeit: Die Einhaltung der satzungsmäßigen Voraussetzungen nach den §§ 51, 59, 60 und 61 AO wurde vom Finanzamt Kaiserslautern mit Bescheid vom 08.02.2019 festgestellt Wir bestätigen, dass die Zuwendung nur zur Förderung gemeinnütziger Zwecke im Sinne der §§ 51 ff. AO verwendet wird.
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